Unfallgutachten
Als Geschädigte/r können Sie grundsätzlich auf einen freien und unabhängigen Sachverständigen und auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zurückgreifen.
Die Kosten für einen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall muss der gegnerischen Versicherung übernehmen. Sie haben das Recht, einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Dieses Recht gilt für alle Geschädigten bei einem unverschuldeten Unfall. Wenn die Schuldfrage unklar ist, übernehme ich gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann.
Das gilt auch für Motorräder aller Arten !!!
Wertgutachten
Um den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs zu ermitteln und zu dokumentieren, benötigen Sie ein aussagekräftiges Dokument, das den allgemein gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungsgesellschaften entspricht.
Für Oldtimer erstelle ich für Sie ein Wertgutachten in zwei Versionen, das kleine Gutachten (z.B. zur Einstufung für Versicherungen im Kaskobereich,,...) und das große Gutachten (z.B. für Oldtimermessen,...).
Die Kosten variieren je nach Fahrzeug und Umfang der Arbeitsaufwand.
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